Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

Alle Dienstleistungen von ALMO Plattenbeläge GmbH unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden. Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen durch den Besteller ausdrücklich als angenommen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Bestellers haben keine Geltung. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die ALMO Plattenbeläge GmbH sie schriftlich bestätigt.

 

2. Vertragsabschluss / Abtretungsverbot

Wenn ein Vertrag zustande kommt, ist dieser beidseits zu erfüllen. Eine Abtretung aus dem Vertrag muss min. 30 Tage vor vereinbartem Arbeitsbeginn schriftlich eingereicht werden.

 

3. Garantie / Mängelbehebung

Nach SIA-Norm 118 haftet die ALMO Plattenbeläge GmbH, dass sein Werk keine Mängel aufweist. Die Garantiefrist läuft ab dem Tag der Bauabnahme für die Dauer von 2 Jahren. Die Verjährung tritt 5 Jahre nach Bauabnahme des Werkes ein. Wenn Mängel oder Schäden während der Garantiezeit auftreten, muss dies durch einen Mitarbeiter der ALMO Plattenbeläge GmbH begutachtet werden. Sollte der Mangel oder Schaden durch Eigenverschulden des Kunden entstanden sein, übernimmt die ALMO Plattenbeläge GmbH keine Haftung und der Schaden muss vom Kunden vollständig beglichen werden.

 

4. Zahlungskonditionen / Zahlungsverzug / Bonitätsprüfung

Kommt es zum Vertragsabschluss, wird 30% des Gesamtbetrags fällig. Die restlichen 70% vom Gesamtbetrag werden nach Beendigung der Arbeiten in Rechnung gestellt inner 30 Tagen fällig. Jeder Kunde untersteht vor Vertragsabschluss einer Bonitätsprüfung. Bei Zahlungsverzug stellt die ALMO Plattenbeläge GmbH Mahngebühren über CHF 30.00 aus.

 

5. Haftungsbeschränkung

Jegliche Ansprüche aus Schadenersatz des Kunden gegen die ALMO Plattenbeläge GmbH aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden, soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Die ALMO Plattenbeläge GmbH lehnt jede Haftung für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte ab.

Die ALMO Plattenbeläge GmbH schliesst jegliche Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit) aus, die sich aus dem Zugriff bzw. dem nicht möglichen Zugriff auf die Homepage oder einzelner seiner Elemente und aus deren Benutzung ergeben können. Der Zugriff auf die Homepage wird nicht garantiert.

 

6. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz von ALMO Plattenbeläge GmbH bzw. Risch-Rotkreuz. Der Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht.

 

Rotkreuz, 03.2023